Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Buchen (Odenwald) ist bemüht, diese Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgende Webseite der Stadt Buchen: www.buchen-gedenkt.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Barrierefreie PDF-Dateien
    Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
  • Bilder
    Bei den Bildern auf unseer Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte angeboten.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Gebärdensprache
    Leider bietet unsere Webseite derzeit noch keine Informationen in Gebärdensprache an. Wir arbeiten jedoch intensiv daran, diesen Service in naher Zukunft bereitzustellen, um sicherzustellen, dass unsere Inhalte für alle Nutzer*innen, einschließlich gehörloser und schwerhöriger Personen, vollständig zugänglich sind.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 07.11.2024 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 07.11.2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Stadt Buchen
Wimpinaplatz 3
74722 Buchen

E-Mail: stadt@buchen.de
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer: 06281 31-0 erreichen.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie uns über das Kontaktformular in Ziffer 4 darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.